Wohnen-Kurzinfo

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Konzept – StandorteFinanzierung und Aufnahme

Die Lebenshilfe arbeitet im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung der Bewohner*nnen und erforderlicher Fremdbestimmung durch die Mitarbeiter*innen. Die tägliche Aufgabe der Mitarbeiter*innen ist es, das richtige Maß zwischen der notwendigen Hilfe, Beratung und Pflege und den Wünschen der Bewohner*innen nach Unabhängigkeit und dem Treffen von eigenen Entscheidungen zu finden.

Ziele und Aufgaben im Wohnbereich sind:
  • Aufbau und Aufrechterhalten eines Tagesrhythmus
  • Trennung der Lebensbereiche Wohnen – Arbeit – Freizeit wie gesellschaftlich üblich
  • Aufrechterhalten des normalen Jahresrhythmus: Feiertage, Geburtstage, Urlaub usw. werden so gefeiert, wie das andere tun
  • Normaler Lebenslauf: Die Alltagsstruktur soll dem jeweiligen Lebensalter entsprechen
  • Respektierung der Bedürfnisse der Bewohner*innen: D.h. Interesse, Wünsche und Entscheidungen müssen, soweit möglich, akzeptiert werden.
  • Eine angemessene Beziehung zwischen den Geschlechtern zu fördern. Es ist möglich, ein sexuell erfülltes Leben zu führen.
  • Die Betreuungsarbeit basiert auf aktuellen pädagogischen und pflegerischen Erkenntnissen. Sie dient allein der Förderung und Unterstützung der Bewohner*innen in allen Lebenslagen.

 

Standorte

Lage der Häuser und Wohnungen

Die Lebenshilfe ist bestrebt – soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen – ihre Häuser und Wohnungen so zu bauen und auszuwählen, dass vorhandene Infrastrukturen der unmittelbaren Umgebung optimal genutzt werden können.

Gestaltung der Häuser und Wohnungen

Das Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung der Lebenshilfe spricht von „Wohnen so normal wie möglich“. Normal heißt, so zu wohnen, wie es dem örtlich Üblichen entspricht. Und genau das will die Lebenshilfe verwirklichen.

Wohnheime

Dies sind Häuser für ein bis zwei Gruppen mit je drei bis zehn Bewohner*innen, die Hilfe in vielen Lebenslagen benötigen.

Wohngruppen

Diese Wohnungen sind für vier bis sechs Personen konzipiert, die nur Beratung und Anleitung erhalten und dadurch innerhalb einer beschützenden Einrichtung ihren Alltag weitgehend selbständig gestalten können.

Appartements

Sie sind ausgelegt für ein bis zwei Personen und einem Heim oder einer Wohngruppe zugeordnet. Ziel ist die Selbständigkeit noch weiter zu fördern.

Betreuung von Rentner*innen und Teilzeitbeschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Bereits seit 1994 bietet die Lebenshilfe auch ein Betreuungsangebot für Rentner*innen (Altersrentner*innen und Bezieher*innen von Erwerbungsunfähigkeitsrenten) und Menschen, die aufgrund ihres schwachen Gesundheitszustandes nicht mehr arbeiten können oder auch nur halbtags arbeiten. Sie werden in einer kleinen Tagesstätte (Aufenthaltsraum, Küche, Ruheraum, Hobbyraum) betreut und versorgt. Diese Einrichtung ist den Wohnheimen zugeordnet. In zwei Wohnheimen kann dieser Personenkreis zusätzlich betreut werden.


Finanzierung und Aufnahme

In unsere Wohneinrichtungen werden erwachsene Frauen und Männer mit geistiger oder mehrfacher Behinderung aufgenommen, die dies selbst wünschen, oder bei denen eine Aufnahme aus familiären, pädagogischen oder psychosozialen Gründen notwendig wird.

In erster Linie werden Menschen mit Behinderungen aus dem Landkreis Landsberg aufgenommen.

Wer im Wohnheim Aufnahme sucht, hat nach § 53 des Sozialgesetzbuches XII Anspruch auf Eingliederungshilfe zur Finanzierung der Unterbringungskosten.

Bei der Stellung des erforderlichen Sozialhilfeantrages stehen wir den Antragstellern beratend zur Seite.

Gerne bieten wir für Interessenten neben einer Beratung auch Besuche, Besichtigungen und „Probeaufenthalte“ in unseren Wohneinrichtungen an.

Leider haben wir derzeit keine Plätze frei.

Auch können wir keine Kurzzeitpflege anbieten.