Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVPL)

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Die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVPL) wurde im §132g des SGB V für Einrichtungen der Eingliederungshilfe festgelegt. Die Lebenshilfe
Landsberg bietet sie allen Menschen mit Behinderung an, die in Wohngruppen leben und gesetzlich krankenversichert sind. Die GVPL ist für die Betreuten freiwillig und setzt keine Geschäftsfähigkeit voraus. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.

Bei der GVPL handelt es sich um eine Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Sie ist also schon in jungen Jahren sinnvoll, denn sie gilt nicht  nur für die letzte Lebensphase, sondern auch, wenn ein Mensch schwer erkrankt ist oder einen schweren Unfall hat.

Entscheidend für die Beratung und handlungsleitend ist der Wille des Menschen mit Behinderung. Dieser wird durch viele Fragen in einfacher Sprache möglichst genau formuliert und klar gemacht. Dabei geht es zum Beispiel um Grundhaltungen im Leben sowie zu Sterben und Tod, um Ziele für die letzte Lebensphase, um Behandlungs-, Pflege- und Versorgungsmaßnahmen. Der geäußerte Wille des Menschen mit Behinderung wird schriftlich festgehalten.

Bei der Beratung wird auf Wunsch des Betreuten auch mit dessen gesetzlichem Vertreter, Familienangehörigen, Vertrauten, aber auch mit Ärzten und vor allem den Betreuern in der Wohngruppe zusammengearbeitet. Die Lebenshilfe Landsberg erfüllt die geäußerten Wünsche der Menschen mit Behinderungen für ihre letzte Lebensphase nach all ihren Möglichkeiten.