Offene Hilfen mit Familienentlastendem Dienst (FeD)

Eine Frau und eine Mann heben ein Kind zwischen sich in die Luft
Offene Hilfen Beratung Familienentlastender Dienst Freizeitangebote

Die Offenen Hilfen sind für alle da. Unser Angebot besteht aus drei Bereichen:

  • Beratung zu allen die Behinderung betreffenden Themen
  • Familienentlastender Dienst (FeD). Dieser  unterstützt Familien, zu denen Menschen mit Behinderungen gehören, durch stundenweise Betreuungen. Eine Finanzierung über die Pflegekassen ist möglich.
  • Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderungen. Diese finden meist im Rahmen einer Kleingruppe statt und richten sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Nutzer. Es gibt eintägige und mehrtägige Angebote.

Schauen Sie sich einfach auf diesen Seiten um und rufen Sie uns an, wenn Sie etwas genauer wissen möchten!
Sie erreichen uns zu den angegebenen Telefonzeiten. Für ein ausführliches Gespräch können wir gerne einen für Sie passenden Termin (auch außerhalb dieser Zeiten) vereinbaren.

Zu den Offenen Hilfen gehört auch das „Theater Unbegrenzt“ – ein auf fünf Jahre von der Aktion Mensch gefördertes inklusives Projekt, in dessen Rahmen vier Stücke im Landsberger Stadttheater auf die Bühne kommen sollen. Mehr erfahren Sie auf der Website: Link zur Theaterwebsite


Standort

Die Angebote der Offenen Hilfen finden an unterschiedlichen Orten statt:
Das Büro befindet sich Am Penzinger Feld 19 b in Landsberg.
Beratungen können entweder im Büro oder im häuslichen Umfeld stattfinden.
Der Familienentlastende Dienst unterstützt die Familien in der Regel bei der Familie zu Hause.
Freizeit- und Bildungsangebote werden an unterschiedlichen Veranstaltungsorten angeboten.


Finanzierung und Aufnahme

Wenn Sie Hilfe (Beratung, Unterstützung, Entlastung) benötigen, rufen Sie uns einfach an.
Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie die Hilfe in Ihrem Fall konkret aussehen und wie sie organisiert und finanziert werden kann.
Wenn Sie für Ihr Kind bzw. Ihren betreuten Angehörigen Pflegegeld bekommen, können unsere Angebote im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (§ 45b SGB XI) mit der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet werden.