Voraussetzung
Sie leben bereits in einer eigenen Wohnung, bei Ihrem Partner/Partnerin oder bei den Eltern und brauchen hierbei Unterstützung. Oder Sie möchten in eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft ziehen.
Sie fragen sich vielleicht: Wer hilft mir bei den Aufgaben, die in meiner jetzigen oder zukünftigen eigenen Wohnung anfallen? Wie komme ich an eine eigene Wohnung? Wir helfen Ihnen dabei. Auf diese Hilfe haben Sie einen rechtlichen Anspruch.
Voraussetzung ist, dass Sie bereit sind, mit den Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe Landsberg zusammenzuarbeiten und deren Unterstützung anzunehmen.
Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 08191 9491-27 bzw. 0176 21403904 und vereinbaren einen unverbindlichen Gesprächstermin.
Wir bieten Unterstützung in folgenden Bereichen an
- im lebenspraktischen Bereich bei der Haushaltsführung sowie bei der Struktur des Alltags
- im Bereich Gesundheit/Arztbegleitung
- Im Bereich Freizeit/gesellschaftliches Leben
- bei Gesprächen mit Arbeitgebern, Behörden sowie rechtlichen Betreuern
- bei Behördengängen
- im Kontaktaufbau zu anderen Menschen sowie beim Erhalten von Freundschaften
- Deklaration von Schriftstücken und Briefverkehr
- beim Kontaktaufbau zu anderen Menschen sowie beim Erhalten von Freundschaften
- im Bereich seelisches Wohlbefinden/Gespräche bei persönlichen Problemen oder Krisen/bei Bedarf Suchen von therapeutischen Angeboten
- Gesprächsangebote zur Alltagsbewältigung und zur Vermeidung von Krisen
- bei Klinikaufenthalten
Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 08191 9491-27 bzw. 0176 21403904 und vereinbaren einen Gesprächstermin. Im gemeinsamen Gespräch finden wir heraus, welchen Bedarf an Unterstützung Sie haben. Der Stundenumfang der ambulanten Unterstützung beträgt je nach Bedarf bzw. Genehmigung höchstens sieben Stunden pro Woche. Die Termine finden in der eigenen Wohnung, im Elternhaus oder in der Wohngemeinschaft statt.
Finanzierung
Die Finanzierung der Betreuungsleistungen erfolgt durch den Sozialhilfeträger, z.B. den Bezirk von Oberbayern oder andere Bezirksverwaltungen, im Rahmen der Eingliederungshilfe. Auch die Kosten für den Lebensunterhalt und die Miete werden – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – bei Bedarf vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Bei der Beantragung helfen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe Landsberg gerne.
Bei Selbstzahlern werden die Kosten gemäß den Sätzen des Bezirks dem Klienten in Rechnung gestellt. Bei den Antragstellungen unterstützen wir Sie gerne.