Voraussetzungen oder Wann geht das?
Sie wollen in einer eigenen Wohnung leben.
Oder in einer Wohn•gemeinschaft.
Sie leben schon in einer eigenen Wohnung.
Oder in einer Wohn•gemeinschaft.
Sie leben noch bei den Eltern und brauchen dort Hilfe.
Sie haben aber noch Fragen:
Zum Beispiel:
- Wie bekomme ich eine eigene Wohnung?
- Wer hilft mir bei allen Problemen? Wenn ich alleine lebe. Oder in einer Wohn•gemeinschaft oder im Eltern•haus
Wir können Ihnen dabei helfen.
Das Gesetz sagt:
Sie dürfen diese Hilfe haben.
Wann bekommen Sie diese Hilfe?
Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten.
Wenn Sie die Hilfe unserer Mitarbeiter annehmen.
Dann können Sie Hilfe von uns bekommen.
Wir können Ihnen helfen:
Sprechen Sie mit uns.
Dann können wir sicher viele Probleme lösen.
Sie können uns anrufen: Frau Claudia Kölling-Groeger
Die Telefon•nummer ist: 08 19 1 94 91-27
Sie können auch einen Termin mit uns machen.
Dann kommen wir zu Ihnen.
Die Termine sind in Ihrer Wohnung.
Oder in Ihrer Wohn•gemeinschaft.
Oder in Ihrem Eltern•haus.
Oder in der Verwaltung der Lebens•hilfe.
Sie wollen wissen:
- Wie viele Stunden Hilfe kann ich bekommen?
Das Gesetz sagt:
- Sie können höchstens 7 Stunden pro Woche bekommen.
Es können aber auch weniger Stunden sein.
Bitte fragen Sie uns.
Wir können Ihnen sagen:
Wie viele Stunden Sie bekommen.
Wer bezahlt das alles?
Haben Sie ein Recht auf Hilfe.
Dann bezahlt der Sozialhilfe•träger.
Sozialhilfe•träger ist zum Beispiel der Bezirk Oberbayern.
Aber wenn Sie Geld vom Bezirk haben wollen.
Zum Beispiel für die Miete oder für die Lebens•kosten.
Dann müssen Sie Formulare ausfüllen.
Dabei helfen wir Ihnen gerne.
Müssen Sie das selbst bezahlen.
Dann bekommen Sie eine Rechnung.
Sie zahlen dann die gleichen Preise wie der Bezirk.