Ambulant Unterstütztes Wohnen in leichter Sprache

Sie haben eine Behinderung.
Aber Sie wollen alleine leben.
In einer eigenen Wohnung.
Oder mit anderen Menschen in einer Wohn•gemeinschaft.
Das Ambulant Unterstützte Wohnen will Ihnen dabei helfen.
Ein Mitarbeiter von uns kann Ihnen auch beim Leben in der eigenen Wohnung helfen.
Sind Sie älter als 18 Jahre.
Dann können Sie auch im Eltern•haus leben.
Und ein Mitarbeiter von uns kommt zu Ihnen nach Hause.

Voraussetzungen oder Wann geht das?

Sie wollen in einer eigenen Wohnung leben.
Oder in einer Wohn•gemeinschaft.

Sie leben schon in einer eigenen Wohnung.
Oder in einer Wohn•gemeinschaft.
Sie leben noch bei den Eltern und brauchen dort Hilfe.

Sie haben aber noch Fragen:
Zum Beispiel:

  • Wie bekomme ich eine eigene Wohnung?
  • Wer hilft mir bei allen Problemen? Wenn ich alleine lebe. Oder in einer Wohn•gemeinschaft oder im Eltern•haus

Wir können Ihnen dabei helfen.
Das Gesetz sagt:
Sie dürfen diese Hilfe haben.


Wann bekommen Sie diese Hilfe?

Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten.
Wenn Sie die Hilfe unserer Mitarbeiter annehmen.
Dann können Sie Hilfe von uns bekommen.

 


Wir können Ihnen helfen:

– Bei der Haushalts•führung
Zum Beispiel:
Beim Putzen, Aufräumen, Einkaufen, Essen-Kochen.
Bei Verträgen oder bei der Tages•planung
– Bei Fragen zur Gesundheit oder beim Arzt
– Beim Hobby, beim Verkehr, beim Amt oder bei Behörden
– Beim Gespräch mit dem Chef oder mit dem rechtlichen Betreuer
– Bei der Suche nach neuen Kontakten oder bei der Pflege von Freundschaften
– Bei persönlichen Problemen, schlechten Zeiten, Geld•problemen, Traurigkeit oder Spannungen
– Geht es Ihnen ganz schlecht.
Dann können wir für Sie auch einen Therapeuten suchen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechen Sie mit uns.
Dann können wir sicher viele Probleme lösen.

Sie können uns anrufen: Frau Claudia Kölling-Groeger
Die Telefon•nummer ist: 08 19 1 94 91-27

Sie können auch einen Termin mit uns machen.
Dann kommen wir zu Ihnen.
Die Termine sind in Ihrer Wohnung.
Oder in Ihrer Wohn•gemeinschaft.
Oder in Ihrem Eltern•haus.
Oder in der Verwaltung der Lebens•hilfe.

Sie wollen wissen:

  • Wie viele Stunden Hilfe kann ich bekommen?

Das Gesetz sagt:

  • Sie können höchstens 7 Stunden pro Woche bekommen.

Es können aber auch weniger Stunden sein.
Bitte fragen Sie uns.
Wir können Ihnen sagen:
Wie viele Stunden Sie bekommen.


Wer bezahlt das alles?

Haben Sie ein Recht auf Hilfe.
Dann bezahlt der Sozialhilfe•träger.
Sozialhilfe•träger ist zum Beispiel der Bezirk Oberbayern.

Aber wenn Sie Geld vom Bezirk haben wollen.
Zum Beispiel für die Miete oder für die Lebens•kosten.
Dann müssen Sie Formulare ausfüllen.
Dabei helfen wir Ihnen gerne.

Müssen Sie das selbst bezahlen.
Dann bekommen Sie eine Rechnung.
Sie zahlen dann die gleichen Preise wie der Bezirk.