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Hiermit informieren wir Sie darüber, dass wir unsere Telefonanlage für unsere Verwaltung und das Wohnheim 5 im Eulenweg umstellen und in diesem Zuge alle internen Durchwahlnummern anpassen.

Die Haupttelefonnummer der Lebenshilfe Landsberg bleibt unverändert. Lediglich die zweistelligen Durchwahlnummern werden zum 15.01.2026 auf dreistellige Durchwahlnummern umgestellt, indem jeweils eine 1 vorangestellt wird. Ein Beispiel: Aus der bisherigen Durchwahl 47 wird künftig die Durchwahl 147.

 

Erwachsene Menschen mit einer Behinderung haben einen Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihr Elternhaus im selben Alter zu verlassen wie andere junge Menschen auch. Die immerwährende Betreuung zu Hause darf nicht die ideale Betreuungsform der Zukunft sein. Denn ihr fehlt die Perspektive, die die Lebenshilfe bietet.

Wohnen ist eine elementare Grundlage im Leben. Unser Wohnangebot beantwortet deshalb sowohl für die Menschen mit Behinderung als auch für deren Eltern eine der wichtigsten Fragen nach der Zukunft. Denn ein bedeutender Teil des zukünftigen Lebensraumes wird die Wohnung sein.

Unsere Angebote sind konzipiert für erwachsene Menschen mit Behinderung. Auch Menschen mit Mehrfachbehinderungen und zusätzlichen Behinderungen und Erkrankungen finden hier ein passendes Wohnangebot.

Die Lebenshilfe Landsberg bietet in langjährigen Erfahrungen entwickelte, differenzierte Wohnformen. Unser Anspruch ist es, den Bewohner*innen einen möglichst hohen Anteil an Selbstbestimmung zu ermöglichen und ergänzend dazu die notwendige Hilfe und Pflege zu leisten.

Betreuungsangebote im Bereich Wohnen der Lebenshilfe Landsberg:

  • Appartement-Wohnen für sehr selbständige Menschen mit Behinderung
  • Trainingswohnen in Appartements für sehr selbständige Menschen mit Behinderung
  • Wohngruppen für Menschen  mit geringem Unterstützungsbedarf
  • Wohngruppen für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf
  • Wohngruppen für alte und altwerdende Menschen mit Behinderung
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen für Bewohner*innen im Rentenalter bzw. für teilzeitbeschäftigte Bewohner*innen