HPT2-Kurzinfo

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In acht Gruppen (zwei Jugendlichengruppen befinden sich in unserer Außenstelle Nikolaus-Mangold-Straße 6) mit bis zu neun Kindern bieten wir eine auf Ihr Kind angepasste, individuelle Förderung und ermutigen und unterstützen dort, wo es angebracht ist. So begleiten wir bei den Hausaufgaben und bieten danach viele Möglichkeiten einer aktiven Freizeitgestaltung an. Dabei geben wir klare Regeln und Strukturen als Orientierungshilfe vor und bieten ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Verlässlichkeit.

In Zusammenarbeit mit Ihnen erweitern und stabilisieren wir die sozialen Kompetenzen Ihres Kindes und arbeiten seine persönliche Stärken heraus (Ressourcenaktivierung). Wir unterstützen bei Entwicklungsdefiziten im motorischen, sprachlichen, kognitiven und psychisch-/emotionalen Bereich. Wir führen mit Ihnen Beratungsgespräche und bieten unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung in der Familie durch eine sozialpädagogische Familienhilfe.

Sollten Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein, können Sie sich an folgende Personen wenden:

– Geschäftsführung Christoph Lauer, Telefon 08191 949120

– Heimaufsicht Regierung Oberbayern, Herr Schuhbauer, Telefon 089 2176 3298

– oder das zuständige Amt für Jugend und Familie

Die Tagesstätte ist an allen Schultagen in der Zeit von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. In den Oster-, Pfingst- und Herbstferien findet eine Betreuung für jeweils eine Woche, in den Sommerferien für zwei Wochen von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

Eine Förderung ist gemäß §32 bzw. §35a SGB VII oder §53ff SGB XII möglich, muss aber im Detail geklärt werden.

Die Heilpädagogische Tagesstätte 2 befindet sich in der Graf-von-Stauffenberg-Str. 1 in Landsberg, zwei Außengruppen sind in der Nikolaus-Mangold-Str. 6 zu finden.

Die Aufnahmevoraussetzungen sind je nach Vorgeschichte und Problematik Ihres Kindes sehr unterschiedlich. Deshalb ist ein persönliches Informationsgespräch in unserer Einrichtung eine Grundvoraussetzung.

In diesem Gespräch weisen wir auf unter Umständen notwendige Atteste oder medizinische Gutachten hin, die Voraussetzung für eine mögliche Unterstützung durch das zuständige Jugendamt oder andere öffentliche Einrichtungen sein können.
Eine Förderung ist gemäß §32 bzw. §35a SGB VII oder §53ff SGB XII möglich, muss aber im Detail geklärt werden.

Bitte wenden Sie sich an Frau Marion Kindzorra, die Leitung der Heilpädagogischen Tagesstätte 2. Kontaktinformationen finden Sie nebenstehend.